|
 |
|
Themen |
|
|
|
Alle Texte wurden von Danny geschrieben, andere Autoren werden erwähnt.
Alle Bilder wurden von Danny ausgesucht, andere Bildbeiträge werden erwähnt.
Alle Bilder und Texte sind geschützt! @Copyright
|
|
|
|
|
|
 |
|
Satzung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Satzung des Hannover 96- Fanclubs
"Mücken on Tour"
§ 1 - Der Fanclub
1.1. : Der Fanclub hat das Ziel und den Zweck gemeinsam Auswärtsfahrten von Hannover 96 zu besuchen und sich auch in der Freizeit für gemeinsame Aktivitäten zu treffen.
1.2. : Der Fanclub hat seinen Sitz in Hannover und wurde am 26.09.2010 gegründet. Der Fanclubname ist "Mücken on Tour" und die Abkürzung ist "MoT".
1.3. : Der Vorstand vom Fanclub versucht für jedes fahrwilliges Mitglied Auswärtsticket zu ordern, bei frühzeitiger und rechtzeitiger Bekanntgabe aller Teilnehmer der Fahrt. Aber eine Garantie gibt es nicht.
1.4. : Die Freizeitaktivitäten haben den Schwerpunkt auf die Sommerpause.
1.5. : Das Geschäftsjahr beginnt am 01.07. und endet am 30.06. jedes Jahres.
1.6. : Der Fanclub hat keine politischen Absichten und lehnt jede Art von Gewalt ab.
1.7. : Der Fanclub haftet nicht für Gewalttaten der Mitglieder.
1.8. : Der Fanclub ist noch kein eingetragener Verein.
1.9. : Das Logo des Fanclubs ist auf dem Banner der Homepage zu entnehmen, wobei die Vereinsfarben von Hannover 96 erkennlich sind.
§ 2 - Die Mitglieder
2.1. : Jeder kann Mitglied werden, der sich noch kein anderen Fanclub angeschlossen hat, Fan vom deutschen Fußballverein Hannover 96 ist und den selbigen Verein gerne auswärts begleitet.
2.2. : Das Mitglied sollte jede Art von Gewalt ablehnen und keine politischen Ziele haben oder verfolgen.
2.3. : Die gesamten Mitglieder des Fanclubs entscheiden über eine Abstimmung, ob das neue Mitglied aufgenommen wird. Dazu reicht eine Mehrheit von 50,01 % - 100 %.
2.4. : Es besteht keine gemeinsame Aktivität in den Heimspielen von Hannover 96 im Stadion. Somit kann jedes Mitglied seinen Platz im Heimstadion behalten.
2.5. : Es besteht keine Pflicht zu jedem Auswärtsspiel von Hannover 96 zu fahren. Doch sollte jedes Mitglied mindestens 5 mal in einer Saison mitfahren um auch die gemeinsamen Interessen zu zeigen.
2.6. : In den Freizeitaktivitäten besteht auch keine Teilnahmepflicht. Sollte ein Mitglied aber öfter oder immer fehlen, wird es ausgeschlossen, weil kein Interesse an der Gemeinschaft vorhanden ist.
2.7. : Neumitglieder bekommen keine Probezeit.
2.8. : Jedes neue Mitglied akzeptiert mit Eintritt in den Fanclub die Satzung.
§ 3 - Mitgliederversammlung
3.1. : Der Fanclub trifft sich einmal im Jahr um eine Mitgliederversammlung zu veranstalten.
3.2. : Der Termin ist um den Gründungstag der "Mücken on Tour", der 26.09. Außname ist das erste Geschäftsjahr, aufgrund der vielen neuen Formalitäten wird die Mitgliederversammlung Anfang Juli sein.
3.3. : Der Termin zur Mitgliederversammlung kann abweichen, wenn es zu der Zeit Spiele von Hannover 96 gibt.
3.4. : Der Vorstand plant die Mitgliederversammlung. Der Vorstand muss spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung den Termin und Ort bekannt geben. Der Vorstand ist befugt, eine Versammlung zu verschieben, sollte an den geplanten Tag kurzfristig ein Spiel von Hannover 96 angesetzt sein. Solange es keinen Vorstand gibt, planen die Mitgliederversammlung alle Mitglieder gemeinsam.
3.5. : Die Abstimmungen in den Mitgliederversammlungen erfolgen auf die demokratische Weise, dem offen Mehrheitsprinzip. Sprich mit Handzeichen.
3.6. : Sollte es einen Gleichstand bei der Abstimmung geben, erfolgt eine geheime Schriftwahl.
3.7. : Die Mitgliederversammlung wählt jedes Jahr den Vorstand und den Kassenwart.
3.8. : Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind gültig, wenn über die Hälfte der Mitglieder anwesend war.
§ 4 - Vorstand
4.1. : Der Fanclub bezieht es in Betracht einen Vorstand und einen Kassenwart zu wählen.
4.2. : Der Vorstand besteht aus zwei Personen, die von den Mitgliedern jedes Jahr gewählt oder bestätigt werden. Den ersten Vorstand und dem Vize.
4.3. : Der Kassenwart besteht aus einer Person, die von den Mitgliedern jedes Jahr gewählt oder bestätigt wird.
4.4. : Der Fanclub "Mücken on Tour" hat keinen Webmaster, da der Fanclub den öffentlichen Internetauftritt gemeinsam gestaltet.
4.5.: Ein Vorstandsmitglied kann auch Kassenwart werden.
4.6. : Der erste Vorstand ist auch Schriftführer bei der Mitgliederversammlung.
4.7. : Vorstandsmitglieder können nicht aus dem Fanclub austreten. Besondere Fälle sind schwere Krankheiten, bei sich oder nahe stehenden Personen (Partner, Kinder, Eltern oder Geschwister), Verlassen unseres Einzugsgebiet (Region Hannover) durch Umzug oder Sterbefall.
4.8. : Es kann sich jedes Mitglied zum Vorstand oder Kassenwart wählen lassen, dass seit Beginn des ersten Geschäftsjahres des Fanklubs (01.07.2011) oder seit 6 Monaten aktiv im Fanclub dabei ist.
4.9. : Sollte es keine freiwilligen Kandidaten geben, sind die beiden Gründer des Fanclubs automatisch der Vorstand. Die beiden Gründer machen unter sich aus, wer Vize und Erster Vorstand ist. Der Kassenwart fällt dann weg und wird vom Vorstand übernommen.
§ 5 - Aufhebung der Mitgliedschaft
5.1. : Die Mitgliedschaft kann jedes Mitglied jederzeit beenden. Sollte es Mitgliederbeiträge geben und das Mitglied für 12 Monate gezahlt haben, wird das Restgeld ausgezahlt, wenn er früher den Fanclub ordentlich verlässt.
5.2. : Sollte ein Mitglied sich daneben benehmen, das den Ruf des Fanclub schädigt, wird das Mitglied vom Vorstand verwarnt. Sollte es zu wiederholten Fehlverhalten kommen wird das Mitglied vom Fanclub verbannt. Bei Extremfällen wie Gewaltanwendung oder den Fanclub als politische Zwecke zu missbrauchen, wird das Mitglied sofort und ohne Vorwarnung ausgeschlossen.
5.3. : Sollte ein Mitglied während einer "Mücken on Tour"-Aktivität Gewalt anwenden oder im Namen des Fanclubs Schaden anrichten, kommt das Mitglied für seinen Schaden alleine auf und wird sofort aus dem Fanclub ausgeschlossen.
5.4. : Bei sofortigen Rauswürfen bekommt das Mitglied kein Restgeld zurück.
5.5. : Ein noch offener Punkt (Wird in der Mitgliederversammlung entschieden: Falls es Mitgliederbeiträge gibt und ein Mitglied nicht zahlungswillig ist.)
5.6. : Die Mitgliedschaft kann ein Mitglied in besonderen Situationen auf eigenen Wunsch ruhen lassen und später wieder einsteigen. Die Zusage erteilt der Vorstand. Bei schwerer Krankheit ruht die Mitgliedschaft bis zur Genesung automatisch.
§ 6 - Mitgliedsbeiträge
Der Fanclub hat noch keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
§ 7 - Minderjährige Mitglieder
Diesen Punkt halte ich frei um mit dem Fanclub darüber zu entscheiden, ob Minderjährige auch aufgenommen werden.
§ 8 - Auflösung des Fanclubs
8.1. : Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen. Bei Auflösung des Fanclubs wird dessen gesamtes Vermögen unter allen Mitgliedern gerecht aufgeteilt.
§ 9 - Finanzen
9.1. : Der Fanclub hat nicht das Ziel wirtschaftliche Interessen zu entwickeln und hat nur private Absichten.
9.2. : Der Fanclub wird im Falle einer Pro-Abstimmung Mitgliedsbeiträge erheben, um die Fixkosten der Freizeitaktivitäten sowie die Mitgliederversammlung zu decken und um die Homepage aufrecht zu halten.
9.3. : Alle Aufgaben im Vorstand sind Ehrenamtlich.
9.4. : Der Fanclub hat noch kein eigenes Konto.
§ 10 - Ehrenmitgliedschaft
10.1 : Ehrenmitglied kann nach Beendigung der aktiven Mitgliedschaft jedes Mitglied werden, was im Vorstand tätig war oder zu den Gründungsmitglieder angehörte. Die gesamten Mitglieder des Fanclubs stimmen über eine Ehrenmitgliedschaft ab.
10.2. : Gründungsmitglieder sind alle Mitglieder, die am 01.07.2011 im Fanclub aktive Mitglieder waren.
10.3. : Ehrenmitglieder haben keine Pflichten. Sollten Mitgliedsbeiträge erhoben werden, müssen Ehrenmitglieder nicht zahlen und sie müssen auch nicht an Aktivitäten teilnehmen.
10.4. : Selbstverständlich sind Ehrenmitglieder trotzdem bei den Fanclub-Aktivitäten eingeladen.
10.5. : Ehrenmitglieder haben kein Mitsprachrecht.
10.6. : Ein Sonderfall der Ehrenmitgliedschaft ist das erste Ehrenmitglied des Fanclubs. Ohne die Kommentare des Ehrenmitglieds, würde es den Fanclub "Mücken on Tour" heute nicht geben.
10.6. : Ehrenmitglieder können jederzeit ihren Status abgeben und den Fanclub ganz verlassen.
10.7. : Ehrenmitglieder sind nicht vor Punkt 5.2 und 5.3 geschützt.
Hannover, 25.05.2011
|
|
|
|
|
|
|
 |
|
In den folgenden Spielen sind wir anwesend |
|
|
|
|
|
|
Freitag, 24.06.2011, 19 Uhr
Gelb-Weiß Görlitz - FC Energie Cottbus
(Sportplatz Junge Welt)
Montag, 04.07.2011, 18 Uhr
TSG Emmerthal - Hannover 96
(Sportplatz Emmerthal)
Mi., 06.07.2011, 18 Uhr
TSV Limmer - Hannover 96
(Leinestadion Letter)
Mittwoch, 20.07.2011, 19 Uhr
Hannover 96 - AFC Sunderland
(Weserberglandstadion Hameln)
Sonntag, 24.07.2011, 16 Uhr
Hannover 96 - Olympique Lyon
(Niedersachsenstadion)
31.07.2011, 14.30 Uhr
Anker Wismar - Hannover 96
(Karl-Bürger-Stadion)
06.08 oder 07.08.2011
Hannover 96 - TSG Hoffenheim
(Niedersachsenstadion)
|
|
|
|
|
|
 |
|
Folge uns |
|
|
|
|
|
 |
|
Sponsoren und Einträge |
|
|
|
|
|
 |
|
Partner |
|
|
|
|
|
|
Wir haben noch keine Partner.
Falls Interesse besteht, dann nimmt mit uns Kontakt auf ;) |
|
|
|
Heute waren 2 Besucher hier! |